Haftungsausschluss: Wir möchten verdeutlichen, dass dieser Artikel ausschließlich Informationszwecken dient und nicht als Rechtsauskunft gedeutet werden kann. Während Lodgify sicherstellt, dass seine Operationen die DSGVO erfüllen und seinen Kunden Instrumente zu seiner Einhaltung zur Verfügung stellt, ist jeder Kunde letztlich selbst dafür verantwortlich, dass sein Geschäft die Rechtsbestimmungen einhält, denen er oder seine Gäste unterliegen. Die Benutzung von Lodgify garantiert nicht, dass ein Kunde die DSGVO erfüllt.
Als Unterkunftsanbieter haben Sie normalerweise die Kontrolle über die Daten Ihrer Kunden bzw. Gäste. Das bedeutet, dass Sie die Daten Ihrer Gäste erfassen und entscheiden, wie Sie damit umgehen. Dieser Artikel dient als eine einfache Richtlinie, die beschreibt, was Sie tun können, um mit Ihrer Lodgify Website die DSGVO zu erfüllen und wie Lodgify Ihnen dabei helfen kann.
Erstellen (oder aktualisieren) Sie Ihre Datenschutzerklärung
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) erfordert, dass Sie den Personen, wessen Daten Sie erfassen, bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, normalerweise in Form einer Datenschutzerklärung oder Datenschutzrichtlinie. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, eine Seite mit der Datenschutzerklärung auf Ihrer Lodgify Website zu erstellen. Lodgify bietet Ihnen die dazu nötigen Bearbeitungswerkzeuge. Dieser Artikel erklärt Ihnen, wie Sie eine Seite mit der Datenschutzerklärung in der Fußzeile Ihrer Lodgify Website erstellen können: Wie Sie eine Seite in der Fußzeile Ihrer Website hinzufügen können
Hier haben Sie einen Link, unter dem Sie eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung gratis generieren können:
Fordern Sie von Ihren Gästen, dass sie der Datenschutzerklärung zustimmen
Gemäß DSGVO müssen Sie für die Verarbeitung der persönlichen Daten Ihrer Gäste eine Zustimmung erhalten, oder die Art und Weise ändern, wie Sie diese Zustimmung jetzt einholen. Lodgify hat eine Funktion veröffentlicht, die Ihre Gäste auffordert, der Datenschutzerklärung zuzustimmen, bevor sie eine Buchung machen können.
Erfahren Sie, wie Sie eine Zustimmungs-Checkbox auf Ihrer Website einrichten können
Die Zustimmung der Gäste ist sowohl erforderlich wenn diese eine Buchung machen, sowie in einigen Formularen, die von Lodgify verwaltet werden (das Kontaktformular und das Formular Bitte um Rückruf). Außerdem dürfen Sie keine Marketing-Mitteilungen versenden, die nicht in Bezug zu der Buchung stehen, ohne vorher eine ausdrückliche Zustimmung Ihrer Gäste erhalten zu haben.
💡 Erfahren Sie wie Sie ein Zustimmungs-Checkbox einrichten können.
Erstellen Sie eine Cookie-Richtlinie und informieren Sie Ihre Besucher darüber
Erwägen Sie es, eine Cookie-Richtlinie Ihrer Lodgify Website hinzuzufügen und Ihre Besucher darüber zu informieren. Lodgify stellt Ihnen eine Funktion zu Verfügung, um ein Popup-Fenster automatisch anzuzeigen, um damit die Aufmerksamkeit Ihrer Besucher auf Ihre Cookie-Richtlinie zu lenken.
💡 Erfahren Sie, wie Sie eine Cookie-Richtlinie Ihrer Website hinzufügen können.
Machen Sie Datenverarbeitungsvereinbarungen (“DPA”)
Die DSGVO erfordert, dass wenn Sie einen Datenverarbeiter (wie Lodgify) engagieren, um die Daten Ihrer Gäste zu verarbeiten, müssen Sie (der Datenverantwortliche) vertragliche Vereinbarungen auferlegen, die bestimmen, wie sie die Daten benutzen und verarbeiten dürfen. Dies geschieht in der Regel durch ein Datenverarbeitungsvereinbarung oder “DPA”. Lodgify hat eine Datenverarbeitungsvereinbarung in seine Nutzungsbedingungen eingeführt, die dazu gedacht ist, diese Anforderungen zu erfüllen. Wenn Sie unseren Service nutzen, akzeptieren Sie automatisch das DPA als Teil unserer Nutzungsbedingungen. Das DPA erklärt, wie wir (der Datenverarbeiter) Ihre persönlichen Daten sowie die persönlichen Daten Anderer (z.B. der Gäste und der Kontakte) behandeln, die Sie (der Datenverantwortliche) uns übermitteln, indem Sie unsere Dienst in Anspruch nehmen. Die Bedingungen finden Sie unter https://www.lodgify.com/terms/ und das DPA unter https://www.lodgify.com/dpa/.
Verwalten Sie die Anfragen der Datensubjekte
Die DSGVO bietet Datensubjekten (in diesem Fall, Ihren Gästen) bestimmte Rechte in Bezug auf ihre persönlichen Daten, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf Löschung, Zugang, Übertragbarkeit, Berichtigung, usw. Während Sie dafür verantwortlich sind, alle Anfragen oder Beschwerden der Datensubjekte in Bezug auf ihre persönlichen Daten zu bearbeiten, wird Lodgify Ihnen dabei helfen: Zum Beispiel, wenn Sie von einem Gast die Anfrage zur Löschung seiner persönlichen Daten bekommen, können Sie Lodgify darum bitten, seine Daten für Sie aus Ihrem Lodgify Account zu entfernen. Bevor Sie diese Anfrage an uns senden, sollten Sie:
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Sicherstellen, dass der Antragsteller derselbe ist, wie das Datensubjekt (d.h., dass der Antragsteller nicht die Löschung von persönlichen Daten einer anderen Person beantragt).
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Bestätigen, dass es keinen rechtlichen Grund gibt, diese Daten zu behalten.
Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, können Sie die Anfrage an privacy@lodgify.com richten.
Informieren Sie sich
Sie können weitere Informationen zur DSGVO hier erhalten:
Die DSGVO erlegt unterschiedliche Pflichten Datenverantwortlichen und Datenverarbeitern auf. Als Datenverarbeiter erfüllt Lodgify seine eigenen rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der DSGVO. Allerdings haben Sie als Datenverantwortlicher eigene, separate Verpflichtungen, die Sie berücksichtigen müssen. Lodgify stellt Ihnen eine Plattform zur Verfügung, die DSGVO-konform eingerichtet werden kann, jedoch müssen Sie selbst entscheiden, wie Sie Ihr Geschäft betreiben möchten. Lodgify will Ihnen dabei helfen, das neue Gesetz einzuhalten, doch müssen Sie als Geschäftsbetreiber eigenständig die Einhaltung garantieren, da Sie eventuell unabhängig von der Lodgify Plattform handeln müssen.